Kein Problem! Wir lagern Ihre Schätze ein, sicher und gut geschützt, so dass Sie sich auf ein Wiedersehen beim Auspacken freuen können.
Und wenn Sie sich auf Dauer von alten Möbeln trennen wollen, dann erledigen wir die Entsorgung für Sie genauso fachgerecht. Unseren Firmenkunden bieten wir diesen Service natürlich auch an, besonders für die sensible Aufgabe der Aktenvernichtung.
Was auch immer Sie an weiteren Lösungen brauchen, sprechen Sie uns an. Was immer Sie wollen, wir beraten Sie gern und finden eine Lösung für Sie.
Bitte folgen Sie dem Link, dort erhalten Sie Informationen darüber, was wir für Angaben benötigen, um ein möglichst exaktes Angebot für Ihren Umzug zu erhalten.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist im Handelsgesetzbuch (HGB), § 451 ff., geregelt. Hiernach ist die Haftung für Verschulden auf € 620,00 je befördertem cbm festgelegt. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Beförderungsvolumen von 40 cbm besteht also eine gesetzliche Haftung in Höhe von € 24.800,00.
Im Schadenfall wird bei Totalverlust der Zeitwert erstattet. Bei einer Beschädigung des Gutes werden die Reparaturaufwendungen bis zur Höhe des Zeitwertes übernommen oder eine entsprechende Wertminderung ausgeglichen.
Diese Grundhaftung reicht in der Regel aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungswert gegen eine zusätzliche Prämie zu erhöhen bzw. eine sogenannte Neuwertversicherung abzuschließen. Hierzu informieren wir Sie gerne.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Haftungs- und Versicherungsbedingungen, sowie den Haftungsausschlüssen stehen Ihnen in unserem Downloadcenter als PDF-Dokument zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie aus dem Prospekt entnehmen, der als PDF hinterlegt ist.
Informationen zu Ihrer Umzugs-Versicherung
Typ: pdf | Größe: 171,0 KB